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Bewertungsreserven: Das Gesetz ist durch!

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Das Thema Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen geistert schon seit über einem Jahr durch die Medien. Grund hierfür war ein Versuch der damals noch schwarz-gelben Bundesregierung, die Vorgabe zu verändern, nach der Lebensversicherer die Inhaber fälliger Lebensversicherungsverträge an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind. Gegen diese Gesetzesvorlage gingen damals noch rote wie grüne Oppositionspolitiker auf die Barrikaden und sprachen von der Enteignung des Kleinen Mannes zu Gunsten der Versicherungskonzerne und ihrer Eigner – sprich der Aktionäre. Jetzt, nach der Bundestagswahl ist das rot-grüne Wahlkampfgetöse natürlich vergessen und die neue schwarz-rote Bundesregierung hat im Prinzip das durchgewunken, was damals noch heftigst von der Opposition angefeindet wurde.

Was sind Bewertungsreserven?

Doch zunächst einmal, worum geht es eigentlich ganz konkret. Angesichts des derzeitigen Niedrigzinsniveaus sind langfristig Anleihen, die von Versicherungen vor Jahren erworben wurden – und die daher auch noch mit einem für heutige Verhältnisse unverhältnismäßig hohen Zinscoupon ausgestattet sind – deutlich im Wert gestiegen. Das Gesetz sah bislang vor, dass die Versicherungsnehmer, deren Verträge aktuell auslaufen, an diesen Bewertungsgewinnen zu beteiligen sind. Hierzu müssten die hochverzinsten Anleihen verkauft werden, um die Bewertungsgewinne zu realisieren. Dieser Umstand würde logischerweise die Inhaber später fälliger Lebensversicherungen nicht erfreuen, da die Versicherungen dann niedrig verzinste neue Anleihen kaufen müsste, so dass die Verzinsung der später fälligen Lebensversicherungen sinkt.

Das Problem blieb bestehen

Nachdem die SPD damals die Gesetzesvorlage, nach der künftig fällige Verträge nur noch in geringerem Ausmaße an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind, aus wahlkampftaktischen Gründen zu Fall gebracht wurde, blieb das Problem jedoch bestehen. Die Medien sprangen damals auf den Zug auf und übernahmen die Ansicht, dass es sich bei dem Gesetz um eine reine Lobbyarbeit der Versicherungswirtschaft gehandelt habe. Im März dieses Jahres startete die Bundesregierung – diesmal unter Zustimmung der sich mittlerweile in Regierungsverantwortung befindlichen SPD – einen neuen Versuch, das Problem anzugehen. Das Lebensversicherungsreformgesetz beinhaltet neben der Veränderungen bei den Bewertungsreserven noch einige andere Punkte. So sinkt ab dem 01. Januar 2015 der Garantieszins von Lebensversicherungen für Neu-Verträge von bislang 1,75% auf 1,25%. Angesichts einer angepeilten Inflationsrate von knapp 2% im Jahr kann sich jeder ausrechnen, dass damit durch eine Lebensversicherung Geld verbrannt wird, wenn diese nur den garantiezins erwirtschaftet.

Die neuen Regelungen

Ab sofort entfällt die Verpflichtung, die Inhaber fälliger Verträge hälftig an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Ausgeschüttet werden dürfen diese nur dann, wenn dies nicht die Garantieversprechen gegenüber anderen Versicherten gefährdet. Mitte März, als das Thema nach der Wahl wieder aus der Versenkung auftauchte, sollte es eigentlich ganz schnell gehen. Noch vor Ende des Monats sollte das Kabinett zugestimmt haben – und dies sollte auch als Stichtag für die Anwendbarkeit der neuen Regelungen gelten. Doch um welchen Betrag geht es überhaupt genau? Damals lag die kumulierte Höhe der Bewertungsreserven bei rund 60 Mrd. Euro, nachdem sie im Dezember 2013 ihren Hochpunkt bei 90 Mrd. Euro erreicht hatten. Im Juni waren mögliche rechtliche Bedenken ausgeräumt und das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf gebilligt, wobei die Minister nur eine Woche Zeit hatten, diesen zu prüfen.

Diskussion im Bundestag nur kurz

Vor dem Hintergrund der großen Mehrheit der großen Koalition im Bundestag war die Diskussion nur kurz, nämlich 25 Minuten – und das, obwohl es durchaus unterschiedliche Ansichten gibt. Während Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) erwartungsgemäß den Nutzen des Gesetzes preist und sich überzeugt zeigt, dass “nur” 7 Mio. Versicherte durch das Gesetz schlechter gestellt werden, während der Rest profitiert, hat die Linkspartei andere Zahlen. Nach deren Ansicht schadet das Gesetz insgesamt 62. Mio. Inhabern von Lebensversicherungen. Besonders kritisch ist es, dass die Regierung den Gesetzesentwurf offenbar gebilligt hat, ohne dass die Notwendigkeit des Entwurfes durch belastbares Zahlenmaterial begründet werden kann.

Begründung für das Gesetz steht auf tönernen Füßen

Grundsätzlich einmal ist es schon extrem zweifelhaft, wenn in einem demokratischen Rechtsstaat eine Regierung durch ein Gesetz rückwirkend in bestehende private Sparverträge eingreift und eine Seite dadurch um teils mehrere tausend Euro schlechter stellt. So regt man die Menschen ganz sicher nicht dazu an, privat für das Alter vorzusorgen. Noch bedenklicher wird es, wenn nicht einmal Zahlen zur Verfügung stehen, die die Notwendigkeit eines solchen Schrittes bestätigen. Es ist klar, dass die Ausschüttung hoher Reserven zum Nachteil der anderen Versicherungsnehmer kein Dauerzustand sein kann. Doch da es die Bundesregierung nicht für nötig befunden hat zu recherchieren, wie hoch denn die Renditen der Versicherungsbranche überhaupt sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass überhaupt mehr ausgeschüttet als eingenommen wird bzw. die Zahlungsverpflichtungen der Versicherer gegenüber den anderen Versicherungsnehmern durch die Praxis gefährdet ist. Angesichts der Tatsache, dass die Nettoverzinsung (Verzinsung abzüglich der Kostend er Versicherung) der 10 größten deutschen Versicherungen im Jahr 2012 bei 4,3% gelegen hat, sogar 0,4 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr, spricht nicht für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Es ist nicht einmal klar, in welcher Höhe denn Bewertungsreserven bislang ausgeschüttet wurden. Der Vorwurf, dass die Bundesregierung hier zur Erfüllungsgehilfen der Versicherungslobby wird, kann daher nicht einfach von der Hand gewiesen werden.

Alles planmäßig durchgewinkt – allen Widerständen zum Trotz

Man dürfte annehmen, dass die Versicherungslobby das Gesetz begrüßt. Das tut sie jedoch nur zum Teil. Denn neben den günstigen Regelungen war dort auch vorgesehen, dass offengelegt wird, in welcher Höhe Vertriebsprovisionen an die Versicherungsvermittler fließen. Eine solche Transparenzinitiative ging den Versicherungen jedoch zu weit. Daher wurde dieser Passus aus dem Entwurf gestrichen. Ungehört dagegen verhallte die Kritik von Verbraucherschützern und Wissenschaftlern, die an anderer Stelle kritisierten. Der Bund der Versicherten etwa kritisiert, dass die ungewohnte Hast, mit der das Gesetz durchgepeitscht wird, eine genaue Prüfung verhindert, so dass nicht eindeutig ist, welche Versicherungsnehmer noch hätten kündigen können, um in den Genuss der alten Regelung zu kommen. Das Ziel war klar: Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz stehen. Gestern hat der Bundesrat zugestimmt.


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